Grundsätzlich ja. Einzige Voraussetzung ist, dass man Spaß daran hat, vor der Kamera zu agieren und sich hier auch relativ „locker“ bewegen kann.
Wir besetzen zwar hauptsächlich Produktionen in Hamburg, dem norddeutschen Raum, Berlin und Potsdam, doch nehmen wir auch Personen aus dem übrigen Bundesgebiet in unsere Kartei auf. Denn hin und wieder werden - gerade bei Werbeproduktionen - auch Fahrt- und Übernachtungskosten, die dem Darsteller entsehen, seitens der Werbeproduktionen übernommen. So dass wir z. B. hier auf unseren bundesweiten Darstellerpool zurückgreifen können.
Eine Ausbildung ist nicht erforderlich. Lediglich Schauspieler werden als solche nur mit entsprechender künstlerischer Ausbildung in unsere Kartei geführt
Als Komparse (Statist), Kleindarsteller, Model, Protagonist, Tänzer, Sänger und sonstiger Künstler steht unsere Kartei jedem offen, der Freude an dieser Tätigkeit hat. Und wir suchen nicht nur die schönen Menschen, sondern auch den „Typ von Nebenan“. Sprich, es ist in erster Linie völlig unerheblich, ob Du groß oder klein, dick oder dünn, jung oder alt bist. Jeder ist bei uns herzlich willkommen und wir freuen uns über jeden einzelnen neuen Darsteller in unserer Kartei.
Bei der Besetzung der meisten Produktionen wird im Vorfeld ohnehin in Zusammenarbeit mit der ausführenden Produktion ein Casting durchgeführt und anhand dieses Castings entschieden, ob Dein „Typ“ passt und Dein „Talent“ den gestellten Anforderungen entspricht.
Wie Du sicherlich schon bemerkt hast, laufen gerade bei TV-Serien, TV-Filmen und Kinofilmen die unterschiedlichsten Menschen jeglicher Color durch das Bild und füllen so die Hintergrundszene mit Leben. Doch auch in der Werbung werden nicht nur die Topmodels gebucht, sondern auch Leute wie Du und ich, um so das Produkt so nah wie möglich an die Vorstellungen des Endverbrauchers heran zu führen. Und so lassen sich die unterschiedlichsten Einsatzbereiche für die unterschiedlichsten Darstellertypen immer weiter aufzählen.
Du siehst, Du brauchst keine Scheu zu haben, Dich in unsere Darstellerkartei einzutragen. Denn genau DICH suchen wir auch…
Werden auch Kinder in die Kartei aufgenommen?
Ja, jedoch wird für den Fall, dass es zu einer Buchung / einem Dreh kommt, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung benötigt.
Es ist leider nicht ausreichend, wenn ein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis gibt.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sowohl durch der Schule, dem Schularzt und dem zuständigen Jugendamt eine entsprechende Zustimmung abgegeben werden muss. Diese Genehmigung ist in der Regel bis zu sechs Monate gültig und muss erst nach Ablauf der sechs Monate erneuert werden.
Hinweis: Ohne eine Vorlage dieser Ausnahmegenehmigung können Kinder nicht gebucht werden.
Die zuvor genannte Ausnahmegenehmigung wird wie folgt benötigt:
- Kinder, die drei Jahre oder älter sind, jedoch noch nicht die Schule besuchen, benötigen logischerweise kein Einverständnis der Schule. Der Kindergarten/Kinderhort, der gegebenenfalls besucht wird, kann, muss aber nicht seine Zustimmung geben.
- Kinder zwischen 3 und 15 Jahren benötigen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
- Jugendliche, die die 10. Klasse bereits absolviert, das 18. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben, benötigen keine Ausnahmegenehmigung.
Kinder bis 3 Jahre, benötigen grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung.
Einen Vordruck der Ausnahmegenehmigung erhalten Sie hier: Kinderdrehgenehmigung
Die Drehzeiten der Kinder sind ebenfalls durch den Gesetzgeber geregelt:
- Bei Kindern bis zu drei Jahren, liegt die Drehzeit im Ermessen der Eltern / Erziehungsberechtigten.
- Kinder, die zwischen drei und sechs Jahre alt sind, dürfen täglich zwei Stunden in der Zeitspanne zwischen 08:00 und 17:00 Uhr an Dreharbeiten teilnehmen.
- Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren und bis zur Vollendung der zehnjährigen Schulpflicht (also ca. bis zum 15./16. Lebensjahr) dürfen maximal drei Stunden in der Zeitspanne zwischen 08:00 und 22:00 Uhr drehen. (Hier entscheidet nicht das Alter, sondern die Absolvierung der zehnten Klasse!)
- Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, aber noch zur Schule gehen, dürfen laut Gesetzgeber maximal acht Stunden - bis spätestens 23:00 Uhr – an Dreharbeiten teilnehmen.
Aufsicht am Set:
Kinder können grundsätzlich eine erwachsene Aufsichtsperson mit an den Set bringen. Weitere Begleitpersonen, Freunde oder Haustiere sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Je nach Produktion wird der Begleitperson ebenfalls eine Vergütung ausgezahlt, dies ist jedoch nicht immer gegeben. Sollten Sie einmal verhindert sein, Ihr Kind jedoch am Dreh teilnehmen, so ist dies kein Problem. Die Produktionen sind verpflichtet, entsprechende Aufsichtspersonen bei Kinderdreharbeiten, am Set zu beschäftigen. Diese kümmern sich dann während der Dreharbeiten um Ihr Kind. Ihr einziger Job als Erziehungsberechtigter wäre es jedoch, das Kind zum Set zu bringen und auch wieder abzuholen.
