Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, da hier die Spannweite sehr groß sein kann. In der Regel wird Dir die Höhe der Gage im Vorfeld durch uns genannt bzw. mit Dir vereinbart.
Die Gage bzw. das Honorar wird grundsätzlich pro Tag berechnet, eine Bezahlung nach Stunden ist nicht üblich.
Beispiel: Mit Dir wird eine Gage in Höhe von 100,-- Euro vereinbart. Dann gilt diese Gage als Bezahlung für den ganzen Tag. Ein Buchungstag beinhaltet generell 10 Stunden, es sei denn, im Vorfeld wurde eine andere Zeit vereinbart. Solltest Du nun bereits nach 5 Stunden mit den Dreharbeiten o. ä. fertig sein, so erhältst Du dennoch die volle Gage in der zuvor vereinbarten Höhe. Sollte ein Dreh einmal länger als 10 Stunden dauern, so greift erst dann die stundenweise Bezahlung. D.h. für jede Stunde, die Du länger als 10 Stunden am Set verbringst, erhältst Du eine zuvor vereinbarte Überstundenbezahlung.
War es in der Vergangenheit üblich, die Gage bzw. das Honorar gleich vor Ort (nach Drehschluss) auszuzahlen, so begleichen neuerdings immer mehr Produktionen die Darstellergagen per Überweisung auf ein von Dir angegebenes Konto. Diese ist dann meist innerhalb von 14 Tagen auf Deinem Konto, vorausgesetzt, alle erforderlichen Angaben und Bescheinigungen liegen vor.
Sollten Gagen in bar ausgezahlt werden, so meist nur bis zu einer Höhe von 399,-- Euro. Bis 399,--Euro kann die Gage über den sogenannten Gagen- oder Komparsenschein durch die Produktion abgerechnet werden. Alles was darüber geht, wird durch Rechnungsstellung des Darstellers beglichen und per Banküberweisung gezahlt.
Folgende Unterlagen / Bescheinigungen sollte man bei einem Dreh o. Ä. immer dabei haben:
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Selbständige, Freiberufler und Rentner müssen ihren jeweiligen Status durch eine entsprechende Kopie (z.B. vom Studentenausweis) nachweisen.
- Für die korrekte Abrechnung Deiner Gage benötigen wir die genaue Angabe Deiner Krankenkasse und deren Sitz (z.B. Barmer Ersatzkasse Hamburg usw.).
- Sozialversicherungsnummer. Hierbei handelt es sich nicht um die Nummer auf der Versicherungskarte Deiner Krankenkasse! Die Sozialversicherungsnummer befindet sich z. B. auf Deinem Sozialversicherungsausweis oder Deinem Rentenausweis. Falls Du keine Sozialversicherungsnummer hast bzw. Dir diese nicht bekannt ist, musst Du in jedem Fall Deinen Geburtsnamen, Deinen Geburtstag, den Geburtsort und Dein Geburtsland angeben. Ohne diese Angaben kann eine Abrechnung nicht vorgenommen werden.
- Staatsbürger der neuen EU-Länder wie Estland, Bulgarien, Litauen, Malta, Lettland, Polen, Tschechien, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Zypern und Ungarn, sowie aller nicht EU - Länder müssen gültige Arbeitserlaubnis vorlegen!
- Staatsbürger der alten EU - Länder müssen keine, außer den zuvor genannten Unterlagen zum Dreh mitbringen.
